für den Erwerb des internationalen Volkssportabzeichens

(Auszug aus dem "Terminkalender des Internationalen Volkssportverbands 2003", 
aktualisiert und angepasst an die Bestimmungen des Deutschen Volkssportverbands)

 

1. Das Internationale Volkssportabzeichen wurde eingeführt, um zur regelmäßigen Teilnahme an Volkssportveranstaltungen anzuregen und damit einen Beitrag zur Volksgesundheit zu leisten.
2. Voraussetzung für den Erwerb des Internationalen Volkssportabzeichens ist die Erfüllung der bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgeschriebenen Strecken ohne Sollzeiten. Gewertet werden jedoch nur genehmigte Veranstaltungen von Vereinen, die über ihre nationalen Volkssportverbände oder als Einzelverein dem IVV angeschlossen sind.
3. Mitgliedsvereine der nationalen Volkssportverbände sind in der Jahresterminliste aufgeführt und kennzeichnen die Ausschreibungen für ihre Veranstaltungen mit dem Emblem des nationalen Verbandes, dem offiziellen IVV-Emblem und einer Genehmigungsnummer.
4. Der Erwerb das Internationalen Volkssportabzeichens ist zeitlich nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden.
5. Die aktive Teilnahme wird durch einen IVV-Wertungsstempel auf der Teilnehmerausweiskarte für den Erwerb des IVV-Volkssportabzeichens bestätigt. Teilnehmerausweiskarten (Wertungshefte) können bei den Veranstaltungen der Mitgliedsvereine erworben werden.
6. Der IVV-Wertungsstempel wird nach aktiver Teilnahme gegen Vorlage der Startkarte und nur bei namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Ausweiskarte erteilt.
7. Bei der Teilnahme wird für jede Volkssportart, mit Ausnahme anerkannter Mehrtagewanderungen, nur ein Wertungsstempel vergeben. Bei der Kilometerwertung wird die tatsächlich zurückgelegte Kilometerstrecke im IVV-Wertungsheft der entsprechenden IVV-Volkssportart gewertet. gewertet. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine eigene Startkarte erforderlich. Nach jeder Durchwanderung der Strecke ist die Startkarte mit dem IVV-Wertungsheft zur Abstempelung vorzulegen.
8. Das Internationale Volkssportabzeichen wird in verschiedenen Stufen und Ausführungen wie folgt vergeben: Bei der Teilnahmewertung nach 10, 30, 50 Teilnahmen und dann nach jeweils weiteren 25 Teilnahmen, ab Stufe 600 nach jeweils 50 Teilnahmen. 
Bei der Kilometerwertung noch jeweils 500 erwanderten Kilometern, ab 8000 Kilometern nach jeweils 1000 erwanderten Kilometern. 
Für jede Stufe ist jeweils eine eigene Teilnehmerausweiskarte erforderlich.
9. Volle IVV-Teilnehmerausweiskarten (Wertungshefte) sind einzusenden: aus Ländern, in denen ein dem IVV angeschlossener nationaler Landesverband besteht, an die Abzeichenstelle oder Geschäftsstelle dieses Verbandes.
10. Das erworbene IVV-Volksportabzeichen (Anstecknadel) und Urkunde wird dem Erwerber kostenlos ausgehändigt bzw. zugesandt.
11. Inhaber des IVV-Volkssportabzeichens können die entsprechenden Ausführungen auch als Brustabzeichen oder Aufnäher käuflich erwerben. Der Abzeichenpass dient dabei als Legitimation.