IVV-Radfern-Rundradwanderung

Dietkirchen

400 km

 

Dieser Stoffaufnäher, sowie eine Anstecknadel und Urkunde mit gleichem Motiv können zusätzlich erwandert werden. Die Strecke ist das ganze Jahr geöffnet.

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10 IVV-Teilnahme-Wertungsstempel u. 400 km in das Rad-Kilometer-Wertungsheft

Veranstalter:
WanderfreundeTuS Dietkirchen 1911 e.V.

 

Liebe Radwanderer!

Wir freuen uns, dass auch Ihr Interesse an dem IVV-Radfern-Wanderweg geweckt wurde.

Wir selbst, als aktive Wanderer, haben den Rundradweg so ausgearbeitet, dass er auch von anderen Wanderfreunden in einer Woche durchfahren werden kann.

Unsere Absicht ist es, Ihnen die schöne Landschaft des Lahntales etwas näher zu bringen. Dazu haben wir 9 Strecken ausgezeichnet, die eine Gesamtlänge von 400 km ergeben. Start und Ziel ist immer am Dorfgemeinschaftshaus Dietkirchen.

Route 1: Dietkirchen - Ahlbach - Obertiefenbach - Niedertiefenbach - Eschenau - Hofen - Steeden - Dehrn - Dietkirchen 30 km
Route 2: Dietkirchen - Ennerich - Niederbrechen - Dauborn - Ohren - Kirberg - Heringen - Mensfelden - Linter - Limburg - Dietkirchen 50 km
Route 3: Dietkirchen - Diez - Balduinstein - Limburg - Dietkirchen 30 km
Route 4: Dietkirchen - Ahlbach - Oberweyer - Niederweyer - Hadamar - Niederzeuzheim - Oberzeuzheim - Lochmühle - zurück nach Hadamar - Elz - Offheim - Dietkirchen 50 km
Route 5: Dietkirchen - Ennerich - Lindenholzhausen - Brechen - Selters - Bad Camberg - Würges - Beuerbach - Ohren - Kirberg - Heringen - Mensfelden - Linter - Limburg - Dietkirchen 70 km
Route 6: Dietkirchen - Limburg - Linter - Mensfelden - Oberneisen - Hahnstätten - Schießheim - zurück nach Oberneisen - Niederneisen - Flacht - Holzheim - Diez - Limburg - Dietkirchen. 40 km
Route 7: Dietkirchen - Dehrn - Steeden - Runkel - Villmar - Ennerich - Dietkirchen 40 km
Route 8: Dietkirchen - Offheim - Niederhadamar - Elz - Offheim - Dietkirchen 30 km
Route 9: Dietkirchen - Dehrn - Steeden - Runkel - Villmar - Aumenau - Fürfurt - Gräveneck - Kirschhofen - Weilburg - zurück bis Villmar - Ennerich - Dietkirchen 60 km

 

Auskunft erteilt:

Karl-Heinz Flach, Friedrich-Ebert-Straße 14, 35796 Weinbach, Telefon 0 64 71 / 49 27 53, oder 01 77 / 7 36 23 26.
Theo Kühnling, Schornstr. 28, 65553 Limburg-Dietkirchen, Tel. 0 64 31 / 7 26 41 oder 01 60 / 8 13 55 53
Michael Wenz, Mainstr. 1, 65520 Bad Camberg, Tel. 0 64 34 / 3 76 14 oder 01 70 / 2 19 10 45

wandern-dietkirchen@t-online.de, wanderndietkirchen@tiscali.de, www.8ung.at/wf-dietkirchen

 

Veranstaltungshinweise:

Teilnahme:

Teilnehmen kann jeder, Kinder bis zum 12. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener. Für den Erwerb der IVV-Wertungsstempel ist der Wanderführer unbedingt erforderlich. Wanderer ohne IVV-Wertung benötigen ebenso den Wanderführer wegen der Streckenführung. Mit dem Erwerb der Startunterlagen (Radwanderführer) erkennt der Teilnehmer die Richtlinien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. im Internationalen Volkssportverband e.V. und der Ausschreibung an.

Haftpflicht:

Der Rundradwanderweg ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter über den DVV versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nur auf das Start- und Zielgelände und die markierten Strecken.

Unfallversicherung für Teilnehmer:

Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich während der Veranstaltung auf der markierten Strecke ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz eines Radwanderführers ist, und dieser die vollständige Anschrift des Teilnehmers aufweist. Unfälle bei Abweichungen von der markierten Strecke (auch Abkürzungen) sind ausgeschlossen. Die Versicherungsleistungen und Meldebogen liegen dem Betreuer der Radstrecke vor.

Anmeldung:

Gegen eine Gebühr von € 5,50 je Teilnehmer plus € 1,45 für Porto unter Angabe von Name, Anschrift und Alter jedes Teilnehmers auf das Konto 482714 bei der Vereinigten Volksbank (BLZ 511 900 00) unter Kennwort "IVV-Radfern-Rundwanderweg" erhalten Sie die Radwanderunterlagen zugesandt.

Der Rad-Wanderführer kann auch beim Werber des Vereins bei Volkssportveranstaltungen käuflich erworben werden.

Startzeiten:

Täglich, das ganze Jahr ab 07.00 Uhr. Im Winter auf Schneelage achten.

Zielschluß:

Am Starttag 21.00 Uhr.

Rad-Wanderstrecke:

Auf allen Strecken befinden sich Haupt-Kontrollstellen, meistens in Gasthäusern. Der Radrundwanderweg (RRWW) ist für eine Wanderwoche ausgearbeitet worden. Er kann aber auch in Etappen absolviert werden, jedoch im Verlauf von 3 Jahren. Der RRWW kann an jeder Haupt-Kontrollstelle begonnen und beendet werden (Selbstkontrollstellen ausgenommen). Wenn unterbrochen wird, muss der letzte Kontrollstempel nochmals erscheinen. In Feld und Wald finden Sie bei genauer Beachtung Selbstkontrollen, Markierungen mit Zahlen, die selbst auf dem jeweiligen Kontrollblatt einzutragen sind. Die Kontrollstempel der feststehenden Haupt-Kontrollstellen sind nur gültig, wenn sie mit Datum und Uhrzeit versehen sind. Bei geschlossenen Haupt-Kontrollstellen ist ebenfalls eine Selbstkontrolle mit Nummer angebracht, die in das Kontrollblatt einzutragen ist.

IVV-Wertung:

Gegen Einsendung des Radwanderführers mit allen Kontrollstempeln an Karl-Heinz Flach, Friedrich-Ebert-Straße 14, 35796 Weinbach, Telefon 0 64 71 / 49 27 53, Mobil 01 77 / 7 36 23 26 werden die IVV-Stempel kostenlos vergeben. (IVV-Wertungshefte - Teilnahme und Rad-KM-Wertung - mit einsenden). Sind die Bedingungen für die IVV-Wertung erfüllt, erhält jeder Teilnehmer nach Durchfahren der gesamten RRWW für jeweils abgeschlossene 40 km Wegstrecke einen IVV-Teilnahmestempel sowie die effektiv gefahrenen Kilometer in sein Rad-Kilometerheft eingetragen.

Auszeichnung:

Nach Absolvierung der gesamten Strecke, gegen Einsendung des Radwanderführers mit allen Kontrollvermerken und wahlweise € 3,50 für die Anstecknadel, € 3,50 für den Stoffaufnäher sowie € 1,00 für die Urkunde. Der Radwanderführer wird nach Ausgabe der Wertung entwertet.

Rücksendung:

Für die Rücksendung Ihrer Unterlagen (Wanderführer, Wertungsheft, Hutnadel, Stoffaufnäher, Urkunde) bitte unbedingt € 1,45 in Briefmarken beilegen.

 

Wir bitten Sie, beim Befahren der einzelnen Routen, sich ausschließlich nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu richten. .