Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon resterer » 07.09.2009, 19:20

Ich habe mich am Sonntag bei einer Veranstaltung gewundert, weil der Veranstalter die ausgeschriebenen Streckenlängen abgeändert hat, d.h. 6 km blieben 6 km und 10 km blieben 10 km, aber 20 km wurden 18 km und 30 km wurden 29 km.
Insbesondere bei den längeren Strecken ist dies sicher ärgerlich, wenn schon mal eine 30 km-Strecke angeboten wird, die dann mit 29 km gewertet wird.
Auch ein Aushang mit der Änderung am Start macht die Reduzierung der Streckenlängen nicht einsichtiger.
Nebenbei: Bei der kurzen Strecke ist es schon fast normal, dass die Streckenlänge vergrößert wird und, so wie hier, einen großen Teil der Schwierigkeiten der Strecke (z.B. Höhenunterschied) schon beinhaltet.
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon Karlheinz » 07.09.2009, 21:10

Da hat dieser Verein gegen die zurzeit gültigen Richtlinen verstoßen!
Hiermal ein Ausschnitt der zurzeit gültigen Richtlinie:


1.1 Die Veranstaltungen sind als "Internationale Volkswanderungen"
auszuschreiben.
1.2 Wanderstrecken
1.2.1 Volkswanderungen müssen mindestens eine kurze
und eine mittlere Strecke ausweisen.
Zusätzlich kann eine
kleine und eine lange Strecke ausgeschrieben werden.
Streckenlängen:
kleine Strecke: mind. 5 km, höchstens 9 km
kurze Strecke: mind. 10 km, höchstens 12 km
mittlere Strecke: mind. 20 km, höchstens 25 km

lange Strecke: mind. 30 km, höchstens 50 km
Die Genehmigung einer Streckenlänge von über 30 km
obliegt dem zuständigen Landesvorstand.
In der Zeit vom 1. November bis 31. März reicht eine kurze
Strecke. Andere Streckenlängen können angeboten werden

Ich habe selbst schon solche Änderungen erlebt,
die Strecke war laut GPS, etwas über 21 km,
es wurden nur 19 km geschrieben! Habe mich nicht nur gewundert, sondern auch geärgert!
Diesen Verein werde ich garantiert nie mehr aufsuchen!
Im nächsten Jahr wird alles noch undurchsichtiger,
kann jeder Verein machen was er will, in Punkto Streckenlänge,
da nur eine 10km Strecke gefordert wird, da werde ich wohl nicht mehr überall hinfahren !
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon rsgschach » 09.09.2009, 09:42

Ab 2011 werden die Streckenlängen in der Terminliste ausgewiesen. Da weiß dann jeder vorher, was ihn erwartet. Im übrigen sind die Streckenlängen auch jetzt schon in den Ausschreibungen enthalten. Allerdings birgt das frühe Festlegen der Streckenlängen auch Risiken. Der Redaktionsschluss für die Terminlisten 2011 ist etwa Mitte 2010, die Anmeldungen erfolgen meistens schon im März. Bei einem solchen Vorlauf kann es schnell passieren, dass solange im Voraus geplante Strecken aus den verschiedensten Gründen umgelegt werden müssen. Ich würde mich um 1 bis 2 km Abweichung bei einer 20 oder 30 er Strecke nicht so ärgern, es geht um eine Viertelstunde wandern. Wo ist da eigentlich das Problem?
Vor wenigen Jahren hatte ein Wanderverein in NRW mal eine 15 km Strecke im Sommer zusätzlich im Angebot. Das ist in dem Regelwerk gar nicht vorgesehen. Ich fand diese Streckenlänge ausgesprochen angenehm.
Mir ist ein zusätzliches Streckenangebot auf jeden Fall lieber, auch wenn die Streckenlängen nicht in das bisherige Schema passen, als gar kein Angebot. Einen Verein, der 29 km bei seiner "30"er Strecke schreibt, mit einem Bann zu belegen, halte ich für absolut überzogen. Wäre es denn besser gewesen, er hätte 30 km geschrieben, obwohl die Strecke nur 29 km hatte? Da hätte sich dann keiner beschwert !?
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KM = Egal

Beitragvon 100kmofmeer » 09.09.2009, 13:12

Hallo liebe Wanderfreunde,

da ich viel Wanderungen mache die mir Spass machen, sind diese nicht alle IVV und desshalb ist das Thema IVV bei mir langsam out of order. Es ist mir ziemlich egal ob die Strecke 22km, 104km usw. ist. Ich schreibe das Gegangene in mein Clubstempelbüchlein. Wenn die Strecke nur 29km, dann stehen da 29 km drinnen.
Ich gehe mit der Uhr, weil ich noch kein Garmin 60 CX habe, gehe ich von einer Grundgeschwindigkeit von 6 km/h aus. Meistens ist mein Streckelängengefühl sehr sehr genau. Mit dem Garmin will ich nur meine persönliche Unsicherheit bezüglich des Streckelängengefühls abschaffen und wenn die Beschilderung fehlt, dass ich mich zum nächsten Ort bzw. Versorgungspunkt navigieren kann.

Bei einer Wanderung bin ich gefragt worden. ob die Strecke in Ordnung war. Ich sagte gut ein bisserl lang aber aufgrund von Umständen z.B. Sturmschäden, Bauarbeiten, müssen oftmals kurzfristig die Strecken verändert werden. Ich nöle da nicht rum wegen paar km mehr oder weniger.

Ein Wanderkumpel von mir nölt schon rum, wenn er 1 km vom Startplatz zu seinem Auto gehen muss, weil die Parkmöglichkeiten es nicht anders hergaben. (Da keine IVV gewerteten km) Ich geh oftmals 6 km zum Start mit Kartenausdrucken von MAP24. (Auch hier wäre mal wieder das Garmin ein netter Freund und Helfer.)

Mit ganz lieben Grüssen
Marion
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon resterer » 01.05.2010, 18:51

Auch heute waren die angegebenen Streckenlängen wieder einmal deutlich kürzer als die ausgeschriebenen Strecken:
18 km statt 20 km, 9 km statt 10 km. Nur die kleine Strecke stimmte überein.

:?: Muss das denn sein? Kann man sich denn nicht schon vor der Erstellung der Ausschreibung Gedanken über die mögliche Streckenführung und -länge machen?

Ich empfinde es als ärgerlich, wenn man vor Ort vor andere Tatsachen als beworben gestellt wird. :evil:
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon rsgschach » 04.05.2010, 11:47

Wie soll denn ein Windbruch, der eine Streckenumlegung erfordert, über ein Jahr im voraus berücksichtigt werden? Es gibt noch andere, von den Vereinen nicht vorhersehbarte Umstände (Baustellen, forstwirtschaftliche Auflagen etc.). Und wenn es ein KO-Kriterium ist, falls eine Strecke von 30 auf 29 km herabgesetzt wird, hilft ein kurzes Telefonat vor dem Wandertag.
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon resterer » 04.05.2010, 18:54

Mir wurde vor Ort bestätigt, dass es keine Auflagen oder Bedingungen von außerhalb gab, die eine Streckenänderung erforderlich gemacht haben. Das würde ich natürlich voll und ganz akzeptieren.
Begründet wurde es nur damit, dass eine Abwanderung der Strecke diese neuen Streckenlängen ergab.
Damit will ich mich nicht so ganz abfinden und zufrieden geben.
Es gibt nebenbei auch klare Satzungen des DVV, die dies verbieten. Sowohl das Anbieten der Strecken, als auch das Bereithalten dieser Strecken ist darin geregelt.
Ist es zuviel verlangt, dass man als Anbieter versucht, diese angebotenen Strecken auch einzuhalten? Nicht nur die tatsächliche Streckenlänge meine ich, sondern die Streckenlänge an sich.
Für manchen Wanderer, denke ich, ist es schon interessant, im Vorfeld zu wissen, welche Streckenlänge einen denn auch tatsächlich erwartet.
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon suedbaden » 07.05.2010, 11:26

Daß Wanderstrecken wegen staatlicher Auflagen, Baustellen oder Wetter kurzfristig geändert werden müssen und dann nicht mehr mit der ausgeschriebenen Streckenlänge übereinstimmen, ist verständlich. Dann sollte auch nur die tatsächliche Streckenlänge gestempelt werden. Der Veranstalter sollte dies aber auch den Teilnehmern mitteilen, z.B.durch einen Aushang.
Bei Veranstaltungen im ländlichen Raum, z.B. im Schwarzwald, ist es meiner Erfahrung nach ein Leichtes aus einer zu kurzen Strecke mittels einer kleinen Zusatzschlaufe auf die ausgeschriebene Streckenlänge zu kommen! Anders im städischen Bereich, da ist man oft durch Hauptstraßen oder Bahnlinien in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkt.

Noch ein Wort zur Terminliste 2011, in der die angebotenen Strecken aufgeführt sein sollen:

Was geschieht, falls in der Terminliste eine lange Strecke aufgeführt wird, in der Ausschreibung aber keine? Gibt es dann Sanktionen seitens des DVV gegen den Veranstalter?

Ich habe dies mehrere Vorstandsmitglieder des LV B-W gefragt.
Antwort: Nur das was in der Ausschreibung steht ist verbindlich.

Das bedeutet im Umkehrschluß, daß man sich auf die Terminliste nicht verlassen kann und daß Falschangaben durch Veranstalter nicht bestraft werden!
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon Siegfried » 16.05.2010, 19:08

Mir persönlich ist es eigentlich ziemlich egal ob jetzt eine Wanderstrecke 17, 19, 20 oder 22 km hat. Auch wenn es in der Ausschreibung anders steht. Was ich nicht verstehe das viele Veranstalter es nicht mal hinbekommen eine Strecke ordentlich zu vermessen und das am Start kundtun. So die Erfahrungen der letzten Zeit: 4,9 km statt 6 - 7 km statt 5 km - 22,5 km statt 20 km.

Dafür heute in Reichelsheim im Odenwald - Streckenplan mit allen km-Angaben im Aushang - die kurze 6 km-Strecke sollte 5950 Meter betragen - und genau diesen Wert hatte ich nachher auf meinem GPS.

Siegfried
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Re: Änderung der Streckenlängen gegenüber der Ausschreibung

Beitragvon quurtz » 16.05.2010, 22:37

Aktuelle Streckenveränderungen / -schiebungen:

30 km ausgeschrieben und gewertet: tatsächlich !!!! 22 km
20 km ausgeschrieben und gewertet: tatsächlich !!!! 14 km

Ich finde das nicht :mrgreen: in Ordnung!
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